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   VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444   

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https://dejure.org/2016,24807
VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444 (https://dejure.org/2016,24807)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444 (https://dejure.org/2016,24807)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - AN 15 K 15.01444 (https://dejure.org/2016,24807)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444
    (vgl. dazu BVerwG, B. v. 15.5.2008 - 2 B 77/07).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - 12 A 2630/07

    Rechtfertigung von Anordnungen gegenüber einem Pflegeheim bei noch nicht

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444
    Mängel i. S. d. PfleWoqG bestehen demnach nicht erst dann, wenn sie von den Bewohnern der Einrichtung als solche empfunden werden (vgl. OVG NW, B. v. 3.7.2001 - 12 A 2630/07 zum inhaltlich vergleichbaren HeimG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 12 A 241/10

    Einstellungsverfügung gegenüber einem Pflegeheim kann infolge von gravierenden

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444
    Gerade dort, wo es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter geht, kann deshalb auch schon die entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (OVG NW, B. v. 17.2.2011 - 12 A 241/10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2004 - 4 A 151/01

    Anordnung gegen Heimträger bei Verstoß gegen Heimgesetz; Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444
    Dieser kommt für die Frage, ob eine ausreichende personelle Besetzung der stationären Einrichtung gewährleistet ist, zumindest eine indizielle Bedeutung zu (so auch VGH BW, U. v. 19.6.2013 - 6 S 239/13; OVG NW, U. v. 21.4.2004 - 4 A 151/01).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13

    Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444
    Dieser kommt für die Frage, ob eine ausreichende personelle Besetzung der stationären Einrichtung gewährleistet ist, zumindest eine indizielle Bedeutung zu (so auch VGH BW, U. v. 19.6.2013 - 6 S 239/13; OVG NW, U. v. 21.4.2004 - 4 A 151/01).
  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 22 CS 99.3761

    Heimrecht: Notwendige Anzahl von Pflegekräften in einem Altenpflegeheim

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444
    Für die Beurteilung der streitgegenständlichen Feststellung kommt es also letztendlich darauf an, inwieweit in den Außenwohngruppen zur Nachtzeit betreuende Tätigkeit anfallen können und ob die jeweils individuell notwendige Betreuung auch durch eine außerhalb der Außenwohngruppen eingesetzte Fachkraft angemessen mit abgedeckt werden kann (vgl. Begründung der AVPfleWoqG, S. 26; BayVGH, B. v. 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 zum inhaltsgleichen § 5 HeimPersV).
  • VG München, 20.12.2011 - M 17 S 11.4805

    Prüfbericht; Veröffentlichung

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444
    Im konkreten Einzelfall kann dies dazu führen, dass auch ein bloßer behördlicher Prüfbericht einer Heimbegehung oder nur Teile hiervon einen Verwaltungsakt darstellen können (so auch VG München, B. v. 20.12.2011 - M 17 S 11.4805).
  • VGH Bayern, 20.06.2001 - 22 CS 01.966
    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444
    Diese personellen Mindestvorgaben sind daher gerade nicht mit einer regelmäßig anzustrebenden Normalausstattung gleichzusetzen (BayVGH, B. v. 20.6.2001 - 22 CS 01.966 ebenfalls zu § 5 HeimPersV).
  • VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.63

    Heimrechtlicher Prüfbericht, Prüfbericht der FQA, erneut festgestellter Mangel,

    Insbesondere ist die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO statthaft, weil es sich bei dem Prüfbericht um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt (vgl. Art. 17d Abs. 1 PfleWoqG; VG Ansbach, U.v. 11.5.2016 - AN 15 K 15.01444 - juris Rn. 62 f.; BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 12 ZB 16.268 - juris Rn. 39).

    Als Konsequenz daraus spiegelt der Prüfbericht inhaltlich als eine Art Momentaufnahme nur die am Prüftag vorgefundene Pflegesituation wider (zum Ganzen VG Ansbach, U.v. 11.5.2016 - AN 15 K 15.01444 - juris Rn. 65, 72 f.; BayVGH, B.v. 28.7.2011 - 12 ZB 09.3198 - juris).

    Die Feststellung eines Mangels erfolgt demnach zu Recht bereits dann, wenn der von der Behörde im Rahmen der Prüfung festgestellte Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde und er tatsächlich eine solche Abweichung darstellt (so auch VG Ansbach, U.v. 11.5.2016 - AN 15 K 15.01444 - juris Rn. 71; vgl. auch VG Würzburg, U.v. 8.2.2018 - W 3 K 17.608 - juris; VG München, U.v. 19.1.2017 - M 17 K 16.2392).

    Ein erneut festgestellter Mangel liegt vor, wenn die Behörde die einen Mangel begründenden Tatsachen zuvor schon einmal wahrgenommen hat, wobei es ausreichend ist, wenn die Tatsachen einen qualitativ vergleichbaren Sachverhalt bilden, d.h. eine Verletzung zumindest der gleichen Anforderung nach dem PfleWoqG begründen (so VG Ansbach, U.v. 11.5.2016 - AN 15 K 15.01444 - juris Rn. 103).

  • VG München, 19.01.2017 - M 17 K 16.2392

    Fachkraftanwesenheit zur Nachtzeit in Betreuungseinrichtungen

    Für die Beurteilung der streitgegenständlichen Feststellung kommt es also letztendlich darauf an, inwieweit in der WG 7 zur Nachtzeit betreuende Tätigkeit anfallen können und ob die jeweils individuell notwendige Betreuung auch durch eine außerhalb der WG 7 eingesetzte Fachkraft angemessen mit abgedeckt werden kann (vgl. Begründung der AVPfleWoqG, S. 26; VG Ansbach, U.v. 11. Mai 2016 - AN 15 K 15.01444 - juris Rn. 91 ff.; BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 zum inhaltsgleichen § 5 HeimPersV).

    Diese personellen Mindestvorgaben sind daher gerade nicht mit einer regelmäßig anzustrebenden Normalausstattung gleichzusetzen (BayVGH, B.v. 20.6.2001 - 22 CS 01.966 ebenfalls zu § 5 HeimPersV; VG Ansbach, U.v. 11. Mai 2016 - AN 15 K 15.01444 - juris Rn. 91 ff.).

  • VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 10 K 19.560

    Mängelfeststellung in Bezug auf Fachkraftquote in stationärer Pflegeeinrichtung

    Statthafte Klageart ist hier, da es sich bei dem Prüfbericht um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt, die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO (VG Ansbach, U.v. 11.5.2016 - AN 15 K 15.01444 - juris, Rn. 62 f.; vgl. auch Art. 17d Abs. 1 PfleWoqG; BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 12 ZB 16.268 - juris, Rn. 39).

    Die Feststellung eines Mangels erfolgt demnach zu Recht bereits dann, wenn der von der Behörde im Rahmen der Prüfung festgestellte Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde und er tatsächlich eine solche Abweichung darstellt (so VG Ansbach, U.v. 11.5.2016 - AN 15 K 15.01444 - juris Rn. 71; vgl. auch VG Würzburg, U.v. 8.2.2018 - W 3 K 17-608 - juris; VG München, U.v. 19.1.2017 - M 17 K 16.2392).

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